Förderung von Unternehmens-beratungen für KMU (BAFA-Förderung)

 

Die Förderung von Beratungsleistungen ist Aufgabe des Bundes und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet.

Ziel des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Dazu können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 3.500 Euro.

Nadine Hofmann hat das Prüfverfahren der BAFA durchlaufen und ist bei der BAFA unter der Berater-Nummer 205273 gelistet (diese Berater-Nummer benötigen Sie bei der Antragstellung).

Der Förderzeitraum beträgt maximal 6 Monate, innerhalb dessen die Beratung durchgeführt und abgerechnet werden muss. Wir rechnen nur die erbrachten Leistungen ab. Werden die Beratungskosten nicht ausgeschöpft, können erneute Anträge bis zur gesamten Bemessungsgrundlage gestellt werden. Insgesamt sind in den nächsten fünf Jahren fünf Anträge möglich.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes. Jungunternehmen müssen vor oder im Laufe des Beratungsprozesses ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach dieser formalen „Erlaubnis zum Beratungsbeginn“ darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

ACHTUNG: Das Programm wurde 2023 neu aufgelegt!!! Auch Unternehmen, die bereits gefördert wurden, können sich erneut fördern lassen!

Kontaktieren Sie uns gern für ein erstes, unverbindliches Informationsgespräch.

BAFA Förderung Unternehmensberatung